1 Geltungsbereich

  1. Die Beratungsleistungen, die von der ARCLISIO GmbH (ARCLISIO), Iserlohner Str. 2, 59423 Unna im Rahmen der Beratung von Auftraggebern erbracht werden, erfolgen auf Grundlage dieser allgemeinen Dienstleistungsbedingungen. Dabei handelt es sich vor allem um Strategie-, Management-, Organisations-, Prozess-, System- und Anwendungsberatung („Beratungsleistungen“) für die Auftraggeber.
  2. Für Verträge der vorgenannten Beratungsleistungen der ARCLISIO gelten ausschließlich diese allgemeinen Dienstleistungsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder von diesen Regelungen abweichender und ergänzender Bedingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung, jedenfalls in Textform. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ARCLISIO eine Beratungsleistung in Kenntnis der Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos durchführt.
  3. Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2 Vertragsschluss

  1. Ein Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von ARCLISIO annimmt. ARCLISIO hält sich 14 Bankarbeitstage an ihre Angebote gebunden, es sei denn in dem jeweiligen Angebot selbst ist eine andere Bindefrist angegeben.
  2. ARCLISIO kann daneben Beratungsanfragen der Auftraggeber durch Abgabe einer Auftragsbestätigung annehmen. Als Annahme des Angebots gilt auch der Beginn der Beratung durch ARCLISIO.
  3. Bei den Angeboten von ARCLISIO handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen sind.
  4. Jegliche Nebenabreden oder Änderungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung des anderen Vertragspartners jedenfalls in Textform.

3 Leistungserbringung

  1. ARCLISIO erbringt Beratungsleistungen entsprechend des erteilten Auftrags. Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich aus dem zwischen den Vertragspartnern in Textform Vereinbarten. ARCLISIO bestätigt die Beauftragung in Textform.
  2. Die Tätigkeit der ARCLISIO besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der ARCLISIO empfohlenen Maßnahmen. ARCLISIO ist nicht für das Erreichen eines bestimmten technischen und/oder wirtschaftlichen Erfolges verantwortlich.
  3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von ARCLISIO.
  4. ARCLISIO ist berechtigt, sich zur Durchführung der Beratungsleistungen auch bei Dritten, wie z.B. Subunternehmer oder sonstige sachverständige Personen und Institutionen, zu bedienen.
  5. Konkrete Leistungstermine für Beratungsleistungen sind nur verbindlich, wenn sie von ARCLISIO in Textform zugesagt worden sind.
  6. In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Vertragspartner und verschieben sich die Termine und Fristen für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entsprechend. Das Ereignis der höheren Gewalt ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich in Textform anzuzeigen.

4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und ARCLISIO.
  2. Soweit von den Vertragspartnern nicht abweichend vereinbart, werden Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
  3. ARCLISIO ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen.
  4. Für die erbrachten Leistungen wird dem Auftraggeber eine Rechnung erstellt. Rechnungen, die durch ARCLISIO gestellt werden, sind ab dem Tag des Erhalts der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt mit der Verpflichtung zur Zahlung in Verzug, wenn dieser innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Erhalt der Rechnung nicht gezahlt hat. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ARCLISIO über den Zahlungsbetrag verfügen kann.
  5. Kommt der Auftraggeber in Verzug, hat der Auftraggeber die zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Falls ARCLISIO ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist ARCLISIO berechtigt, auch diesen gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
  6. ARCLISIO ist berechtigt, die weiteren Beratungsleistungen im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber beglichen sind.
  7. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung aus den Zwischenabrechnungen nicht pünktlich nach, kann ARCLISIO bestimmen, weitere Beratungsleistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.

5 Mitwirkungspflichten

  1. Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen von ARCLISIO durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Der Auftraggeber informiert Biogas Pool 2 über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig sowie wahrheitsgemäß und übermittelt ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form. Der Auftraggeber informiert ARCLISIO umgehend bei Änderung seiner Kontaktdaten und sorgt bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung.
  2. Die in Absatz 1 geregelten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind unentgeltlich zu erbringen.
  3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann ARCLISIO aus diesem Grunde Beratungsleistungen ganz oder teilweise, insbesondere nicht innerhalb der vereinbarten Zeit, erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum entsprechend.

6 Änderungsverlangen und Leistungsänderungen

  1. Ein Änderungsverlangen ist ein Verlangen eines der Vertragspartner, das auf eine Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges abzielt. Beide Vertragspartner sind berechtigt, den jeweils anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beraten und zu verhandeln.
  2. Erfordert die Prüfung des Änderungsverlangens einen erheblichen Aufwand, wird ARCLISIO dem Auftraggeber ein Angebot über die Prüfung vorlegen.
  3. ARCLISIO prüft Änderungsverlangen und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Zeitplans in Form eines Angebots (Textform) mit.
  4. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragspartner die Beratung unverändert fortsetzen. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Vertragspartner über das Änderungsverlangen geeinigt haben, werden die Vertragspartner ihre Leistungen wie ursprünglich vereinbart erbringen, es sei denn der Auftraggeber weist ARCLISIO jedenfalls in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen.

7 Nutzungsrechte

  1. Arbeitsergebnisse sind sämtliche durch die Tätigkeit von ARCLISIO im Rahmen der Beratungsleistung geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen und Entwürfe.
  2. Die Arbeitsergebnisse unterfallen gewerblichen Schutzrechten und sind unter anderem urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte daran stehen ausschließlich ARCLISIO zu, sofern diese dem Auftraggeber nicht schriftlich eingeräumt wurden. Das ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht gilt auch, soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.
  3. Ist im Vertrag die Übergabe von Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber vereinbart, so räumt ARCLISIO an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse im Geschäftsbetrieb des Auftraggebers ein. Die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte, insbesondere das Recht des Auftraggebers zur Verwertung und Verbreitung der Arbeitsergebnisse außerhalb seines Geschäftsbetriebs, bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
  4. ARCLISIO ist berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufzunehmen, wenn der Auftraggeber der Veröffentlichung nicht innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsschluss widerspricht. Die Nennung als Referenz kann vom Auftraggeber auch nach Ablauf der Frist untersagt werden.

8 Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten

  1. Verträge, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind, können vom Auftraggeber und von ARCLISIO mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  2. Ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden, verlängert sich diese jeweils um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit Frist von 3 Monaten zum Ende der bestimmten Vertragslaufzeit bzw. zum Ende der verlängerten Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber oder ARCLISIO gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  3. Bei Zahlungsverzug ist ARCLISIO nach erfolgsloser Mahnung mit Fristsetzung in Textform berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen.
  4. Bei wiederholten Verstößen gegen die in diesen allgemeinen Dienstleistungsbedingungen aufgestellten Regelungen zu den Nutzungsrechten ist ARCLISIO auch ohne Mahnung berechtigt, eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen.
  5. Im Fall der außerordentlichen Kündigung hat ARCLISIO Anspruch auf Zahlung der Vergütung bis zum Zeitpunkt des nächstmöglichen Kündigungstermins, der bei regulärer Fortführung des Vertrages bestanden hätte.
  6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Textform, sofern die Vertragspartner nichts anderes geregelt haben.

9 Haftung

  1. ARCLISIO haftet nicht für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
  2. ARCLISIO haftet zudem nicht für die Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf; aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um eine Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

10 Vertraulichkeit

  1. Alle Informationen, die dem Auftraggeber oder ARCLISIO von dem anderen schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden, einschließlich der vertraglichen Inhalte, sind vertraulich zu behandeln. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung des offenlegenden Vertragspartners ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet, sofern es sich nicht um Rechts-, Steuer-, Kommunikations- oder sonstigen Berater oder Versicherungen handelt und diese ihrerseits einer gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, von der die Vertragspartner sie insoweit nicht entbinden werden.
  2. Die Vertragspartner werden auch ihre Mitarbeiter und Dritte, sofern diese mit den vertraulichen Informationen berechtigter Weise in Berührung kommen, entsprechend verpflichten, die Inhalte vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht bereits anderweitig zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet worden sind.
  3. Von den Absatz 1 und 2 genannten Verpflichtungen ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

 

– die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

 

– die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung der Absätze 1 und 2 beruht;

 

– die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

11 Datenschutz

  1. Alle vorliegenden Daten werden vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DS-GVO, behandelt. Die vom Auftraggeber angegebenen personenbezogenen Daten werden bei ARCLISIO gespeichert und ausschließlich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungspflichten verwendet.
  2. Sofern ARCLISIO im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

12 Schlussbestimmungen

  1. Die allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie alle Verträge von ARCLISIO, einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtliche sich aus diesen ergebenden Rechten und Pflichten, unterstehen dem deutschen Recht. Das gilt ebenso für sämtliche außervertraglichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit diesen Verträgen stehen.
  2. Für eventuelle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen (einschließlich solcher über ihre Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Dortmund ausschließlich zuständig. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.
  3. ARCLISIO behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Dienstleistungsbedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Leistungen ihrer Angebote oder aufgrund rechtlicher Änderungen oder infolge technischer Fortentwicklungen erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar ist.